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   AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14   

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https://dejure.org/2016,34383
AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14 (https://dejure.org/2016,34383)
AG Köln, Entscheidung vom 11.01.2016 - 142 C 466/14 (https://dejure.org/2016,34383)
AG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 142 C 466/14 (https://dejure.org/2016,34383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand für eine Flugverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand für Flugverspätung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Vorlagefrage Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 - C 402/07 Sturgeon; Urteil vom 23.10.2012 - C 581/10 Nelson) begründet auch eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO.
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Vorlagefrage Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 - C 402/07 Sturgeon; Urteil vom 23.10.2012 - C 581/10 Nelson) begründet auch eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH fällt weiter ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der VO, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (Urteil vom 22.12.2008 - C 549/07 - Wallentin).
  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage dahingehend beantwortet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Flug unmittelbar von außergewöhnlichen Umständen betroffen ist oder aber die Umstände am selben Tag bei einem der vorangehenden Flüge des Flugzeuges eingetreten sind (BGH - Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13).
  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich die überwiegende Teil der deutschen Instanzgerichte angeschlossen hat, ist eine Kollision mit Vögeln während des Fluges, die eine Beschädigung des eingesetzten Flugzeuges nach sich zieht, ein von außen kommendes, nicht dem üblichen Lauf der Dinge entsprechendes Ereignis, das von dem Luftfahrtunternehmen, wie die in Erwägungsgrund 14 der VO aufgeführten Wetterbedingungen, nicht beherrscht werden kann (BGH - Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12, BGH Urteil vom 16.09.2014 - X ZR 102/13).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13

    Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich die überwiegende Teil der deutschen Instanzgerichte angeschlossen hat, ist eine Kollision mit Vögeln während des Fluges, die eine Beschädigung des eingesetzten Flugzeuges nach sich zieht, ein von außen kommendes, nicht dem üblichen Lauf der Dinge entsprechendes Ereignis, das von dem Luftfahrtunternehmen, wie die in Erwägungsgrund 14 der VO aufgeführten Wetterbedingungen, nicht beherrscht werden kann (BGH - Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12, BGH Urteil vom 16.09.2014 - X ZR 102/13).
  • EuGH, 14.11.2014 - C-394/14

    Siewert u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung - Art. 99 -

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Für die andere Ansicht kann sprechen, dass der EuGH in seiner Entscheidung vom 14.11.2014 - C - 394/14 -Siewert ausgeführt hat, dass technische Probleme, die auf Situationen zurückzuführten sind, mit denen ein Luftfahrtunternehmen regelmäßig konfrontiert wird, keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen können (Kollision mit Treppenfahrzeug).
  • AG Erding, 23.07.2012 - 3 C 719/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Blitzschlag während

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Die Verspätung auf dem nachfolgenden Flug beruhe damit letztlich auf der Organisationsentscheidung des Luftfahrtunternehmens wie es seine Flugzeuge im Umlaufverfahren einsetzt (AG Erding - Urteil vom 23.07.2012 - 3 C 719/12; LG Hannover - Urteil vom 18.01.2012 - 14 S 52/11).
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    Die Verspätung auf dem nachfolgenden Flug beruhe damit letztlich auf der Organisationsentscheidung des Luftfahrtunternehmens wie es seine Flugzeuge im Umlaufverfahren einsetzt (AG Erding - Urteil vom 23.07.2012 - 3 C 719/12; LG Hannover - Urteil vom 18.01.2012 - 14 S 52/11).
  • AG Frankfurt/Main, 13.03.2013 - 29 C 811/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Vogelschlag /

    Auszug aus AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
    (AG Frankfurt Urteil vom 13.03.2013 - 29 C 811/11).
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